Allgemeine Bedingungen für Kongressteilnehmer

Der Verein zur Durchführung neurowissenschaftlicher Tagungen e. V.  hat die CPO HANSER SERVICE mit der Organisation und Durchführung des Kongresses beauftragt. Mit der Anmeldung zum Kongress sowie deren Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Kongressteilnehmer und dem Verein zur Durchführung neurowissenschaftlicher Tagungen e. V. über die Teilnahme an dem Kongress zustande. Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen.

Kongressgebühren 

Die Teilnahme am Kongress ist kostenpflichtig. Eine vorgenommene Anmeldung zum Kongress und eine vorgenommene Buchung von Leistungen sind für den Teilnehmer verbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online.
Die Gebühren sind vor Ort am Registrierungscounter in bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag möglichst passend mit. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Absage der Kongressteilnahme

Ihre Absage teilen Sie bitte dem Kongressbüro schriftlich mit.

Programmänderungen

Der Verein zur Durchführung neurowissenschaftlicher Tagungen e. V. behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen vor.
Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.

Verlust des Namensschildes

Bei einem Verlust des Namensschildes, das zugleich zur Teilnahme am Kongress berechtigt, ist zum Erwerb eines neues Namensschildes die volle Teilnehmergebühr zu zahlen. Kann der Teilnehmer später das neu erworbene und das verlorene Namensschild beibringen, wird die zuletzt gezahlte Teilnehmergebühr erstattet.

Haftung des Vereins zur Durchführung neurowissenschaftlicher Tagungen e. V.

Der Verein zur Durchführung neurowissenschaftlicher Tagungen e. V.  ist Veranstalter des wissenschaftlichen Kongresses. Er haftet im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Haftung - ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund - beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Fehlverhalten. Der Verein zur Durchführung neurowissenschaftlicher Tagungen e. V.  haftet jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern vertragliche Kardinalpflichten verletzt werden. 

Ausstattung der Räume

Sämtliche Räume sind mit Beamern und Notebooks mit DVD-Laufwerken ausgestattet. Referenten, die eine zusätzliche technische Ausstattung wünschen (z.B. Videorekorder, Overheadprojektor, Flipchart) können diese auf eigene Kosten im Vorwege oder - sofern verfügbar - vor Ort beim Kongressbüro anmieten.